Die Betreuung von VgV-Verfahren ist ein wichtiger Leistungsbaustein unserer Kernkompetenz. Hierbei geht es um die Vergabe von Planungs- und Projektsteuerungsleistungen der öffentlichen Hand, die ehemals durch das Regelwerk der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF 2009) und seit dem 18.04.2016 durch die Vergabeverordnung (VgV 2016) geregelt sind.
Durch die rechtssichere Anwendung und Umsetzung der aktuellen Vergaberegelungen und die kontinuierliche Auswertung der Rechtsprechung können wir eine reibungslose, termin- und kostengerechte Abwicklung unserer Vergabeverfahren gewährleisten.
Dies durften wir bereits in über 400 Vergabeverfahren nach VOF bzw. VgV unter Beweis stellen.
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